Neue Förderung der KFW für Heizung und Lüftung

von Thomas Kathrein (Kommentare: 0)

Schon im Januar 2015 in Kraft getreten und ab dem 01.04.2016 möglich, ist eine erweiteret Förderung für Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit der erweitereten Förderung wird ein Austausch jetzt noch interessanter.

Pressemitteilungen

Erweiterung des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ zum 01.01.2016

Pressemitteilung vom 02.12.2015 / KfW

  • 165 Mio. EUR Bundesmittel für Anreizprogramm Energieeffizienz für effiziente Kombinationslösungen
  • Im Zuschussprogramm: 15 % Investitionszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen
  • Im Kreditprogramm: attraktive Zinsen und 12,5 % Tilgungszuschuss für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen

Zum 01.01.2016 erweitert die KfW ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Im Fokus steht erstmalig die Förderung von sogenannten effizienten Kombinationslösungen. Für diese Maßnahmen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Mittel aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz zur Verfügung, das insgesamt 165 Mio. EUR für Zinsverbilligung und Zuschüsse umfasst.

Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen (Lüftungspaket) in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert. Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Mit der Erweiterung der Paketlösungen wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der neuen Förderung von Kombinationslösungen wollen wir gezielt zusätzliche Einsparpotenziale im Heizungskeller heben. Hier gibt es ganz klar Nachholbedarf. Deshalb setzen wir genau hier an, um den Austausch alten von Heizungen und den Einsatz von modernen und effizienten Anlagen voranzutreiben.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich davon ab, inwieweit Einsparpotenziale gehoben werden können. Um für Bauherren weitere Anreize bei Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, führen wir nun verbesserte Investitions- und Tilgungszuschüsse für den Austausch und Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen ein. Mit dieser verbesserten Förderung unterstützt die KfW kontinuierlich die Bundesregierung, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands in 2050 zu erreichen.“

Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 %, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR, max. 7.500 EUR, pro Wohneinheit rechnen.

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden mittels zinsgünstiger langfristiger Kredite oder Zuschüsse.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlic

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